Informationen für Schwangere (Teilnehmerinnen)
Erfüllt unser Kurs die Kriterien zur Kostenerstattung?
Gebühren für Rückbildungskurse werden in der Regel von den Krankenkassen erstattet, wenn der Kurs von einer niedergelassenen Hebamme geleitet wird und den vorgegebenen Qualitätskriterien entspricht.
Dieser digitale Rückbildungskurs erfüllt alle Kriterien zur Kostenerstattung:
Wie funktioniert die Kostenerstattung?
Bei Kursangeboten vor Ort rechnet die Hebamme direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen ab, sodass Mütter mit der Abrechnung nichts zu tun haben. Bei den privaten Krankenversicherungen sollte vorab die Kostenübernahme erfragt werden, wobei üblicherweise zumindest ein Zuschuss zu erwarten ist.
So ist es auch im Falle des digitalen Rückbildungskurses von MyHebamme24.de – Der Betrag muss zunächst selbst bezahlt werden und kann anschließend von der Krankenkasse erstattet werden.
Wir können nicht mit den Krankenkassen über die Versichertenkarte abrechnen. Kläre bitte im Vorfeld mit deiner Krankenkasse ab, ob sie bereit ist, diesen digitalen Rückbildungskurs zu erstatten.
→ Dazu findest du hier ein Infoblatt, welches du deiner Krankenkasse vorlegen kannst.